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Donnerstag, 09. April 2009

JUSO Luzern gegen „Hooligan“-Konkordat


Die JUSO Luzern hat an ihrer Mitgliederversammlung einstimmig die „Nein“-Parole zum sogenannten „Hooligan“-Konkordat beschlossen. Dies besonders deshalb, weil das Konkordat rechtsstaatlich höchst bedenklich ist.

Keine wirksame Beschwerde möglich
Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Aber die abschliessende Beurteilung einer Beschwerde geht erfahrungsgemäss länger, als die maximale Dauer der Massnahme. Darüber hinaus ist für Personen, die unberechtigterweise mit einem Rayon-Verbot belegt wurden, keinen Schadenersatz vorgesehen. Weiter muss für eine Beschwerde einen hohen Kostenvorschuss bezahlt werden. Zusammengefasst kann also gesagt werden, dass eine Beschwerde für den Beschwerdeführer mit hohen zeitlichen und finanziellen Kosten verbunden ist, ohne dass er dafür bei einer erfolgreichen Beschwerdeführung entschädigt würde.

Polizeiliche Willkür
Ob die Polizei aufgrund der sehr eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten die Rayon-Verbote nur mit einer gewissen Zurückhaltung erteilen werden bleibt höchst ungewiss. Polizeikommandant Henseler will gegenüber der Öffentlichkeit zwar nicht sagen, wie viele Personen im Kanton Luzern nach dem bisherigen BWIS-Gesetz ein Rayon-Verbot erhalten haben. Gegenüber einer Studentin der Uni Luzern sprach er allerdings von „rund 40 Personen“. Von diesen mussten allerdings bei mindestens 33 das Verfahren eingestellt werden, notabene nach einem knappen Jahr. 75% der bislang Betroffenen waren demnach unschuldig. Beat Henseler kommentierte die Einstellung des Verfahrens gegen die 33 Fussballfans in seiner gewohnt saloppen Art und Weise: „Es kann sein, dass es auch einen trifft der sich nichts zu Schulden kommen liess, aber das kann vielleicht auch eine Lehre sein.“

Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols
Aufgrund von Aussagen privater Sicherheitsleuten kann die Polizei ein Rayon-Verbot erteilen. Die Beweiserhebung ist aber aus unserer Sicht eine Kernaufgabe der Polizei und kann nicht an private Sicherheitsleute delegiert werden. Wenn man zudem in Betracht zieht, wie sich diese privaten Si-cherheitsdienste in der Vergangenheit teilweise verhalten haben, weiss man, dass sie dazu auch keinesfalls in der Lage sind. Fehlurteile werden an der Tagesordnung sein.

Ausdehnung eine Frage der Zeit
Es ist naheliegend, dass auch dieses Gesetz schon bald auf andere Bereiche wie politische Kundge-bungen übertragen wird. Damit ist es dem subjektiven Empfinden der Polizei überlassen, ob sie ganzen Gruppen von politisch aktiven Leuten ein Verbot erteilen wollen, ihre Meinung in der Öffentlichkeit kund zu tun. Im Kanton Tessin ist dies bereits eine Tatsache, hier sind nun auch die Gewerkschaften davon betroffen.

JUSO Luzern, 09.04.2009