Freitag, 18. September 2009
JUSO fordert Ausgangsverbot für den Gemeinderat von Rickenbach
Der Gemeinderat von Rickenbach will Jugendlichen unter 16 Jahren zukünftig verbieten, sich nach 22 Uhr auf öffentlichen Plätzen aufhalten zu dürfen. Eine solche Einschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit der Jugendlichen ist für die JUSO nicht akzeptabel und verfassungswidrig. Auch die Schweizerische Rechtssprechung ist dieser Ansicht. So hatte der Versuch der Gemeinde Dänikon ZH, Jugendliche ab 22 Uhr nicht mehr auf die Strasse zu lassen vor dem Verwaltungsgericht Zürich keine Chance. Dass die Gemeinde Rickenbach dies trotzdem versucht, zeugt entweder von einer grossen Hilflosigkeit oder einer eklatanten Unkenntnis der Rechtslage. Sollte dieses Gesetz trotzdem eingeführt werden, zieht die JUSO Luzern Rickenbach gerne vor Gericht um dieses leidige Thema im ganzen Kanton Luzern zu erledigen.
Wir sind aber zuversichtlich, dass die Herren und die Dame GemeinderätInnen selbst zur Einsicht kommen, dass mit einem Ausgangsverbot keine Probleme gelöst wären. Mehr zu einer Beruhigung der Lage würde wohl ein an den Wochenenden länger als bis 22.00 Uhr geöffneter Jugendtreff beitragen.
18.09.2009, JUSO Luzern