Mittwoch, 14. Januar 2009
Bündnis setzt auf bestehende Gesetze
Das Bündnis Luzern für Alle hält den Wegweisungsartikel für überflüssig und vage formuliert. «Das Problem ist der Interpretationsspielraum. Dieser ermöglicht Willkür», sagt Sprecher Oliver Renggli. «Die Polizisten entscheiden selber, welches Verhalten störend ist und welches nicht, und sprechen zugleich die Strafe, die Wegweisung, aus.» Eine Wegweisung könne kaum umgesetzt werden, so Renggli, da sich nicht kontrollieren lasse, ob eine weggewiesene Person wieder zurückkomme. Der Hauptkritikpunkt: «Der Wegweisungsartikel baut Grundrechte ab. Es können Leute präventiv bestraft werden, nur auf den Verdacht hin, dass sie stören könnten. Auch wenn ihnen kein Vergehen angelastet werden kann», so Renggli. Rechtlich sei die Wegweisung deshalb nur eingeschränkt umsetzbar.
Kein weiteres Gesetz nötig
Aus der Sicht des Bündnisses reichen die bestehenden Gesetze: Wer pöbelt oder die Nachtruhe störe, könne mit den vorhandenen Gesetzen bestraft werden, ein weiteres sei nicht nötig.
Franziska Bürgi von der Juso, die im Bündnis vertreten ist, plädiert für mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Jugend- und Sozialarbeiter sollten vermehrt auf Jugendliche zugehen und das Gespräch suchen. «Es wäre sinnvoll, mehr Frei- und Kulturräume zur Verfügung zu stellen», sagt Franziska Bürgi. Die Juso setze nicht auf Ausgrenzung, welche die Wegweisung bringen würde, sondern auf Toleranz aller Benützerinnen und Benützer des öffentlichen Raums.
kwi
Quelle: Neue LZ,