Warning: Parameter 1 to modMainMenuHelper::buildXML() expected to be a reference, value given in /var/www/vhosts/juso.ch/subdomains/luzernold/httpdocs/libraries/joomla/cache/handler/callback.php on line 100

Aktuelle Links


Warning: Parameter 1 to modMainMenuHelper::buildXML() expected to be a reference, value given in /var/www/vhosts/juso.ch/subdomains/luzernold/httpdocs/libraries/joomla/cache/handler/callback.php on line 100

Freitag, 12. Juni 2009

Linke dürfen protestieren - ohne Lautsprecher

Seit Jahren marschieren Rechtsradikale an der Sempacher Schlachtjahrzeit mit. Dagegen will in diesem Jahr die Juso demonstrieren. Nach ausgiebiger öffentlicher Diskussion hat jetzt der Stadtrat Sempach die Kundgebung für den 27. Juni 2009 bewilligt.

Die Jungsozialisten (Juso) wollen anlässlich der Schlachtjahrzeit in Sempach eine Platzkundgebung durchführen und gegen die Teilnahme rechtsextremer Kreise an der Feier protestieren. Der Stadtrat habe das Gesuch der Jusos unter Auflagen und Bedingungen bewilligt, teilte die Staatskanzlei Luzern am Freitag mit.

Die Platzkundgebung der Jusos ist demnach auf die Zeit zwischen 8 und 11 Uhr beschränkt. Zudem habe man sich mit den Jungsozialisten auf einen Ort ausserhalb der Altstadt geeinigt, erklärte Stadtpräsident Franz Schwegler der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage. Damit soll eine Konfrontation mit rechtsradikalen Teilnehmern der Feier vermieden werden.

Weiter besteht ein Vermummungsverbot. Während der Feier dürfen die Jusos keine Lautsprecher benützen. Zudem dürfen laut Schwegler keine Gegenstände wie beispielsweise Baseballschläger mitgeführt werden.

Unerwünschte, aber tolerierte Rechtsradikale

Die Teilnahme der Rechtsradikalen, insbesondere der PNOS (Partei National Orientierter Schweizer), an der Feier in Sempach sorgt seit Jahren für Unmut. 2008 waren gegen 250 Personen aus dieser Szene zugegen. Nach der offiziellen Feier legten sie auf dem Schlachtfeld einen Kranz nieder.

Die Behörden missbilligen zwar diese «Verpolitisierung der Schlachtjahrzeit». Es sei unerwünscht, wenn politische Gruppierungen versuchen, sie für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei.

Die Teilnahme an der Feier könne man aber nicht verbieten. Es handle sich um eine öffentliche Veranstaltung auf öffentlich zugänglichem Grund. Teilnehmen dürften grundsätzlich alle Personen, die sich an die Gesetze und an die Vorgaben der Organisatoren halten.

Wert legt die Staatskanzlei auf die Feststellung, dass die Feier nichts zu tun habe mit politisch motivierter Heldenverehrung oder nationalistischer Selbstbeweihräucherung. Es handle sich vielmehr um einen nachdenklichen, bescheidenen Anlass.

Quelle: 20min.ch, 12.06.2009