Samstag, 12. September 2009
Kriens kuscht vor kroatischem Neofaschisten
Von Maurice Thiriet (Tagesanzeiger)
Konzerte von Marko Perkovic wurden in der ganzen Schweiz schon mehrfach verboten. In Kriens hingegen zaudern die Behörden. Perkovic wird wohl auftreten.
Mit einer alten Maschinenpistole der Marke Thompson hat Marko Perkovic im Jugoslawienkrieg gekämpft. Die Pistolenmarke wurde zu seinem Künstlernamen. Aus Kriegszeiten stammt auch der schlechte Ruf des kroatischen Blut-und-Eisen-Sängers. Er sang Loblieder auf das kroatische Faschistenregime der Ustascha und dessen Konzentrationslager Jasenovac, wo eine halbe Million Serben, Muslime und Juden getötet wurden. Zwar hat er den Song aus dem Repertoire gestrichen. Doch seine Konzerte beginnt er noch immer mit dem Gruss der Ustascha, der vom Publikum oft mit dem Hitlergruss erwidert wird.
Jusos kritisieren Auftritt Perkovics
Nun soll Perkovic am 3. Oktober im Krienser Klub Froschkönig vor rund 1000 Personen auftreten. Die Luzerner Jusos kritisieren den geplanten Aufritt scharf. Der Gemeinderat von Kriens hat Froschkönig-Pächter Afrim Baftiroski «nahegelegt, auf das Konzert zu verzichten», wie Gemeinderat Cyrill Wiget sagt.
Doch Baftiroski lenkt nicht ein. Für die Gemeinde Kriens eine prekäre Situation: Beim letzten Konzert Thompsons in der Schweiz im Sommer 2007 musste die Polizei wegen mehrerer tätlicher Auseinandersetzungen ausrücken. Seither haben vier Schweizer Gemeinden Thompson-Konzerte verhindern können. Nachdem im April 2008 ein Konzert in Dietikon verboten worden war, versuchte der Veranstalter nach Wallisellen, Sursee und Lengnau AG auszuweichen. Überall untersagten die Behörden das Konzert, oder die Lokalbesitzer gaben dem Druck der Gemeinden nach.
«Es gibt keine Handhabe, gegen den Veranstalter vorzugehen»
Nun hat Perkovics Management eine Gemeinde gefunden, die nach eigenen Angaben nichts gegen seinen Auftritt unternehmen kann. «Es gibt aufgrund der kantonalen Gesetzgebung keine Handhabe, gegen den Veranstalter vorzugehen», sagt Urs Wigger, Pressesprecher der Kantonspolizei Luzern, stellvertretend für den Krienser Gemeinderat.
Vergangenes Jahr in Dietikon war das kein Problem: Um Thompson fernzuhalten, berief sich der Stadtrat auf die kommunale Polizeiverordnung, mit der er Anlässe auf Privatgrund verbieten kann, wenn «mit Bestimmtheit oder hoher Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist». Und dies sei der Fall gewesen, sagt Thomas Winkelmann, Leiter Sicherheitsabteilung der Stadt Dietikon. Die Gemeinde Kriens kommt zum selben Schluss. Aber weil sie keinen Gesetzes-Passus zum Verbot privater Veranstaltungen anwenden kann, will sie warten, bis es allenfalls zu spät ist. «Es wird ein ausserordentliches Polizeiaufgebot notwendig sein, um Ruhe und Ordnung rund um das Lokal Froschkönig sicherzustellen», sagt Gemeinderat Wiget. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
Jositsch hält Verbot für möglich
SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch kann die Zurückhaltung der Krienser nicht nachvollziehen. «Die Polizei-Generalklausel erlaubt es, einen solchen Anlass im Vorfeld zu verbieten, wenn relativ klar ist, dass es zu Verstössen gegen die Antirassismus-Strafnorm kommt. Auf der gleichen Grundlage wird jedes Neonazi-Konzert verboten», sagt Jositsch. Der Froschkönig-Pächter will auch diese juristische Hürde umgehen. «Wir lassen Perkovics Froschkönig-Repertoire zuhanden der Polizei übersetzen», sagt Baftiroski. David Roth von den Luzerner Jusos hält von diesem Vorgehen nichts: «Auch die deutsche Band Landser wäre keine Spur weniger faschistisch, nur weil sie an einem Konzert ausschliesslich Kinderlieder singen würde.»
Quelle: Tages-Anzeiger, 12.09.2009