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Montag, 23. Oktober 2000

100 Unterschriften

Die seit 1. September gültige Gemeindeordnung der Stadt Luzern sieht neu die Möglichkeit der Volksmotion vor. Wer eine solche lancieren will, braucht mindestens hundert Unterschriften von Stimmberechtigten der Stadt Luzern. Die Volksmotion wird im Grossen Stadtrat eingereicht. Eine Delegation von höchstens drei Personen kann ihr Anliegen in einer vorbereitenden Kommission des Parlamentes vertreten. Der Stadtrat muss innert zwölf Monaten eine Stellungnahme abgeben. Die Volksmotion der IG Kultur ist die zweite, die nach Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung lanciert wurde. Die erste stammt von den Jungsozialisten. Diese fordern die Erhaltung des Jugend- und Freizeittreffs Wärchhof (siehe Neue LZ vom 19. Oktober).

hb

Quelle: Neue Luzerner Zeitung, 23.10.2000