Freitag, 22. März 2002
Knackpunkt: Darlehen und Geld
Die Parteien sind mit dem Entwurf zu einem neuen Stipendiengesetz zufrieden. Umstritten ist aber, wie viel Geld der Kanton für Stipendien ausgeben soll.Eine 23-jährige Studentin stellt ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge.* Ihre jährlichen Lebenshaltungskosten belaufen sich auf 23 000 Franken. Sie steuert 3000 Franken Eigenleistungen bei. Die Eltern weisen ein steuerbares Einkommen und Vermögen von je 60 000 Franken aus. Im Kanton Luzern erhält die Studentin Stipendien von 800 Franken jährlich. Würde sie in den Kantonen Neuenburg oder Uri wohnen, erhielte sie bis zu 13 000 Franken.
Zustimmung zu Erhöhung
Bezogen auf den Beitrag pro Kopf der Bevölkerung gewährt der Kanton Luzern nur halb so viel Ausbildungsbeiträge wie die schweizerischen Kantone im Durchschnitt. Dies soll sich nun ändern. Ein neues Gesetz soll das heute geltende von 1990 ersetzen. Ein Entwurf ging im Dezember in die Vernehmlassung. Diese ist nun abgeschlossen. Der Entwurf stösst grundsätzlich auf Zustimmung.Die Erhöhung der Gelder auf gut 2 Millionen Franken wird allgemein begrüsst. Für die SP und das Grüne Bündnis GB ist die Erhöhung allerdings zu gering. "Der Kanton hat noch vor wenigen Jahren deutlich mehr Stipendien ausgeschüttet", sagt Grossrätin Rosa Rumi (GB, Alberswil). Tatsächlich hatte der Kanton noch 1994 14,4 Millionen Franken ausbezahlt.
Mittelfeld der Kantone
Jörg Häfliger, Co-Präsident der SP Kanton Luzern, fordert deshalb eine Verdoppelung der heutigen Beiträge von 7,3 auf rund 15 Millionen Franken. "Nur so könnte der Kanton Luzern bei den Stipendien ins Mittelfeld kommen", so Häfliger. Eine deutliche Erhöhung wünschen sich auch die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten Juso, die im letzten Juni eine Petition "für ein gerechtes Stipendienwesen" eingereicht haben.Restriktivere Regelungen als der Gesetzesentwurf strebt die SVP an. Sie möchte beispielsweise, dass Ausbildungsbeiträge nur so lange bezahlt würden, als eine Ausbildung "ordentlicherweise absolviert und abgeschlossen werden kann", so Fraktionssekretärin Renée Arnold. Wechselt jemand die Ausbildungsstätte oder entscheidet sich für eine Zweitausbildung, sollen Ausbildungsbeiträge verweigert oder mit Auflagen verbunden werden.
Eigenleistungen nicht bestrafen
Die FDP möchte erreichen, dass Werkstudentinnen und -studenten steuerlich für Eigenleistungen nicht bestraft werden. Diese könnten nämlich den Pauschalabzug von 9000 Franken nicht geltend machen, während dies für Eltern von Studierenden möglich sei. Die SP möchte gemäss Jörg Häfliger verhindern, dass die Stipendien von erwerbstätigen Studierenden gekürzt werden.Die CVP verlangt, dass Familien mit mehreren Kindern in Ausbildung besser behandelt werden. "Dies kann bei der Stipendienhöhe oder über die Abzüge bei der Berechnungsgrundlage geschehen", schreibt die Partei in ihrer Medienmitteilung. Sie regt zudem an, den Verzicht auf Elternbeiträge ab dem 25. Altersjahr zu prüfen.
Laut Lilian Wassmer, Präsidentin der SVP-Bildungskommission, möchte die SVP ab dem 50. Altersjahr weder Stipendien noch Darlehen gewähren. Das GB ist für eine entgegengesetzte Lösung: Auch nach dem 50. Altersjahr sollte es möglich sein, Stipendien zu gewähren. Besonders Personen, die schlecht ausgebildet seien, riskierten, arbeitslos zu werden. "Gerade sie verfügen über wenig Ressourcen", erklärt das GB.
Lebenslanges Lernen fördern
Auf allgemeine Zustimmung stösst die Aufhebung der Altersgrenze von 30 Jahren bei der Stipendienberechtigung. "Damit wird das lebenslange Lernen gefördert", freut sich Häfliger. Auch dass mehr Stipendien und weniger Darlehen gewährt werden, findet Zustimmung. "Es ist gut, dass es auf der Sekundarstufe II - Berufslehre, Gymnasium - nur noch Stipendien gibt", sagt Grossrätin Vreni Grüter (FDP, Stadt Luzern).Die CVP ist der Ansicht, dass der Anteil der Darlehen steigen soll, je höher die Ausbildung ist und je älter die Gesuchsteller sind. "Allerdings soll das Gesetz eine flexible Handhabung erlauben, um Einzelfällen gerecht zu werden", sagt Ludwig Peyer, Sekretär der CVP Luzern.
VON KARIN WINISTÖRFER
Quelle: Neue Luzerner Zeitung, 22.03.2002